Nachuntersuchung Angebotsvorsorge

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1 Jahr 3 Monate her - 1 Jahr 3 Monate her #1819 von Jochen Schwieder
Jochen Schwieder antwortete auf Nachuntersuchung Angebotsvorsorge
Sehr geehrter Herr Kollege,

ohne Ihnen zu nahe treten zu wollen, aber widerspricht ihr Vorgehen, auf der Bescheinigung für Angebotsvorsorge keine Frist für die nächste Vorsorge anzugeben, nicht den Vorgaben der ArbMedVV und der AMR Nr. 2.1, Nr. 1 (3) "Der Arzt oder die Ärztin im Sinne des § 7 ArbMedVV ist verpflichtet, in der Vorsorgebescheinigung anzugeben, wann eine weitere arbeitsmedizinische Vorsorge aus ärztlicher Sicht angezeigt ist (§ 6 Absatz 3 Nummer 3 ArbMedVV)." und auch Nr. 3 (9) und (10) ?

MfG

J. Schwieder
Letzte Änderung: 1 Jahr 3 Monate her von Jochen Schwieder. Begründung: Rechtschreibfehler korrigiert
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1 Jahr 3 Monate her - 1 Jahr 3 Monate her #1817 von Rückert
Nachuntersuchung Angebotsvorsorge wurde erstellt von Rückert
Kann man bei den "Fristen für die erste Nachuntersuchung" (1 Woche, 1 Monat, 1 Jahr usw) noch hinzufügen: "keine Frist" oder etwas ähnliches?
Hintergrund wir legen IMMER brav für alle Untersuchungen eine Folgebescheinigung an. Da ist man aber gezwungen ein Limit auszuwählen, was bei Angebotsvorsorgen keinen Sinn ergibt. Und dann fragen die Firmen immer nach, warum da eine Frist ist/warum da  keine ist. Man könnte die Folgebescheinigung weglassen, dann taucht im Feld Nachuntersuchung n.n. auf. Auch gut, aber für den Workflow müsste jetzt  jeder Mitarbeiter so versiert sein, zu wissen, wann er eine Folgebescheinigung anlegt und wann nicht. 

Letzte Änderung: 1 Jahr 3 Monate her von Rückert.

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