Hallo aus Detern,
nach der Änderung der Rechtsvorschrift für die "G 25" ist diese ja "nur noch" als Eignung einmalig zwingend zu erbringen.
Bei der Maske Eignungsuntersuchung gibt es die Felder
"Anlass:" z. B. Fahr-Steuer-Überwachungstätigkeiten
"Art:" Erst-Untersuchung-Nach-Untersuchung- Nachgehende Untersuchung
Hier fehlt mir der Auswahlpunkt: " Vorsorge gemäß Betriebsvereinbarung" dann kann es die erste, die dritte oder wievielte VOR Änderung der Rechtsgrundlage sein, wenn sie nur noch einmalig gefordert wird, benötigen wir die Betriebsvereinbarung um als Betriebsvorgabe alle Jahre, alle 3 Jahre oder alle 5 Jahre ( ührerscheinverlängerungen) tätig zu werden, wenn der Betrieb das mö
Nur als Vorschlag
Gruß von
Detlev Hank