Sehr geehrter Herr Klawitter, Ihnen und allen ein frohes neues Jahr, und wieder darf ich die Grundbetreuung bei meinen Unternehmen in Rechnung stellen. Erleichterung bietet mir der Rechnungslauf.
Vorab: Bei der Erstellung einer Rechnungsregel kann hinterlegt werden, in welchen Intervallen eine Rechnung erstellt werden soll. Unter Vorgaben-Rechnungsposition kann so z.B. die Jahrespauschale (berechnet nach DGUV-v2) eingegeben werden und als Zeiteinheit 12 Monate gewählt werden. Eine neue Regel kann festlegen, wann eine Rechnung generiert wird (Monat und Intervall), aber leider nicht der Rechnungszeitraum, somit erfolgt bei mir beim Start des Rechnungslaufes beim Rechnungs-Zeitraum automatisch ein Monatszeitraum (in meinem Beispiel Grundbetreuung somit Januar vom 01.01.2022 bis 31.01.2022), der Rechnungsbetrag ist dann natürlich nur ein Zwölftel und ich finde nirgends eine Einstellmöglichkeit, welche ich nach Änderung nutzen kann, dass die Jahrespauschale für 12 Monate im Rechnungslauf für den Zeitraum von 12 Monaten in die Rechnung generiert wird. Das bedeutet, der Rechnungs-Zeitraum ist bei mir immer ein (1) Monat. Besteht die Möglichkeit, bei der Regel auch den Rechnungs-Zeitraum festzulegen, dies wäre insbesondere für mich eine große Erleichterung, da unterschiedliche Unternehmen bzgl. der Grundbetreuung unterschiedliche Abrechungsintervalle (z. B. halb- oder vierteljährlich, monatlich, jährlich) wünschen. Aktuell muss ich so „handisch“ trotz Rechnungslauf im Feld „Rechnungs-Zeitraum“ das Datum ändern, hierfür muss natürlich erstmal geschaut werden, welches Unternehmen welches Abrechnungsintervall wollte. Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen, Ihr Mathias A. Frigge