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Umsatzsteuer
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12 Jahre 6 Monate her #103
von Wolfgang Klawitter
Wolfgang Klawitter antwortete auf Aw: Umsatzsteuer
Hallo Herr Melms,
so sei es denn ab 2.34.7 - wir tun ja alles für glückliche Finanzbeamten.
Gruß
Wolfgang Klawitter
so sei es denn ab 2.34.7 - wir tun ja alles für glückliche Finanzbeamten.
Gruß
Wolfgang Klawitter
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- Dr. Melms
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12 Jahre 6 Monate her #102
von Dr. Melms
Dr. Melms antwortete auf Aw: Umsatzsteuer
Hallo Herr Klawitter,
sicherlich lässt sich der Anteil der Ust-pflichtigen Leistung bei der stundenweisen Abrechnung ebenso wie in der Pauschalrechnung angeben. Nur, da ich eben die Auffassung der Finanzverwaltung nicht teile, würde mir eben
dieses sehr helfen, um eben den Anteil erst einmal und jedes Mal aufs Neue zu ermitteln:
Auswahl zwischen
1) Vorgabe, 2) mit Ust, 3.) ohne Ust
Mit freundlichen Grüßen
Rolf Melms
sicherlich lässt sich der Anteil der Ust-pflichtigen Leistung bei der stundenweisen Abrechnung ebenso wie in der Pauschalrechnung angeben. Nur, da ich eben die Auffassung der Finanzverwaltung nicht teile, würde mir eben
dieses sehr helfen, um eben den Anteil erst einmal und jedes Mal aufs Neue zu ermitteln:
Auswahl zwischen
1) Vorgabe, 2) mit Ust, 3.) ohne Ust
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Rolf Melms
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12 Jahre 6 Monate her #101
von Wolfgang Klawitter
Wolfgang Klawitter antwortete auf Aw: Umsatzsteuer
Hallo Herr Melms,
bei der stundenweisen Abrechnung lässt sich ja in den Vorgaben der Anteil der Ust-pflichtigen Leistung angeben. (genauso wie bei der Pauschalabrechnung)
Dann ließe sich das Problem doch auch lösen, wenn diese Rechnungspunkte analog zu den übrigen Leistungen auf zwei getrennte Rechnungen (mit und ohne Ust) aufgesplittet werden. Würde diese Variante ausreichen?
Bei Ihrem Vorschlag müsste dann bei der Zeiterfassung zusätzlich eine Auswahl zwischen
1) Vorgabe, 2) mit Ust, 3.) ohne Ust
erfolgen. Damit ließe sich dann vermutlich jede Konstellation abbilden.
Gruß
Wolfgang Klawitter
bei der stundenweisen Abrechnung lässt sich ja in den Vorgaben der Anteil der Ust-pflichtigen Leistung angeben. (genauso wie bei der Pauschalabrechnung)
Dann ließe sich das Problem doch auch lösen, wenn diese Rechnungspunkte analog zu den übrigen Leistungen auf zwei getrennte Rechnungen (mit und ohne Ust) aufgesplittet werden. Würde diese Variante ausreichen?
Bei Ihrem Vorschlag müsste dann bei der Zeiterfassung zusätzlich eine Auswahl zwischen
1) Vorgabe, 2) mit Ust, 3.) ohne Ust
erfolgen. Damit ließe sich dann vermutlich jede Konstellation abbilden.
Gruß
Wolfgang Klawitter
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- Dr. Melms
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12 Jahre 6 Monate her #100
von Dr. Melms
Umsatzsteuer wurde erstellt von Dr. Melms
Guten Tag Herr Klawitter,
wir haben es ja mit einer wohl nicht nur von mir nicht nachvollziehbaren Auffassung der Finanzverwaltung zu tun, die unterscheidet in umsatzsteuerfreie ("Patientenbehandlung") und umsatzsteuerpflichtige Leistungen, frei nach dem Motto: "Tagsüber ist es regelhaft dunkel, Ausnahmefälle sind zu dokumentieren ..." In der Vergangenheit hat sich zwar die Auffassung der Finanzverwaltung schon öfter geändert, momentan sind wir aber gezwungen, unsere Leistungen aufzuteilen in umsatzsteuerpflichtig und umsatzsteuerfrei. Daher meine Bitte: wäre es möglich, bei "Abrechnungsanlässe" zusätzlich ein Feld "umsatzsteuerpflichtig" einzuarbeiten? Bei der Grundbetreuung sehe ich die Umsatzsteuerpflicht als stets gegeben an, bei der betriebsspez. Betreuung wird das aber (nach Auffassung der Finanzverwaltung) wohl differieren.
Freundliche Grüße
Rolf Melms
wir haben es ja mit einer wohl nicht nur von mir nicht nachvollziehbaren Auffassung der Finanzverwaltung zu tun, die unterscheidet in umsatzsteuerfreie ("Patientenbehandlung") und umsatzsteuerpflichtige Leistungen, frei nach dem Motto: "Tagsüber ist es regelhaft dunkel, Ausnahmefälle sind zu dokumentieren ..." In der Vergangenheit hat sich zwar die Auffassung der Finanzverwaltung schon öfter geändert, momentan sind wir aber gezwungen, unsere Leistungen aufzuteilen in umsatzsteuerpflichtig und umsatzsteuerfrei. Daher meine Bitte: wäre es möglich, bei "Abrechnungsanlässe" zusätzlich ein Feld "umsatzsteuerpflichtig" einzuarbeiten? Bei der Grundbetreuung sehe ich die Umsatzsteuerpflicht als stets gegeben an, bei der betriebsspez. Betreuung wird das aber (nach Auffassung der Finanzverwaltung) wohl differieren.
Freundliche Grüße
Rolf Melms
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